Ein Ticket kann nur einer Person zugewiesen werden. So können Sie sicher gehen, dass sich die Person angesprochen fühlt und sich dem Sachverhalt annimmt. Wird doch einmal ein zweiter Verantwortlicher benötigt (z.B. als Urlaubsvertretung) kann das Ticket dupliziert und einer weiteren Person zugewiesen werden.
Geändert am: Mi, 7 Sep, 2022 um 10:14 VORMITTAGS